Der Frühling darf jetzt kommen
Unsere Winterarbeiten sind erledigt. Alle C42 Flugzeuge haben neue Seitenscheiben bekommen,
die D-MPHP eine komplette Neuverglasung und eine komplette Neubespannung. Bei den anderen Flugzeugen wurden durch Rangierschäden unansehnliche Bespannungsteile ersetzt. Die Abdichtung der Flügelwurzel gegen das Cockpit wurde auf den neuesten Stand gebracht. Das Cockpit ist gerade im Kopfbereich damit besser abgedichtet.
Die Internetinstallation wurde komplett überarbeitet, die Webcam und ADSB Rechner sind auf stromsparende SSD Technik umgestellt. Der Austausch des 3G Routers gegen ein professionelles Produkt mit Antennendiversity ( 2 Antennen und 2 Empfangsteile ) hat den gewünschten Erfolg gebracht. Verbindungsabbrüche kommen so gut wie nicht mehr vor, jedoch gehen nach wie vor die verfügbaren Bandbreiten in Spitzenlastzeiten auf ca. 1/3 zurück.
Nach wie vor stehen die Preise hier in keinem Verhältnis zur effektiv erreichbaren Leistung.
Die viel beworbene LTE (4G) Technik steht für unseren Standort bei allen Anbietern in den Sternen.
Ansonsten scheint sich der UL Markt jetzt wieder zu bewegen. Nach 7 Jahren Abstinenz wird 2012 die C52 von Comco serienreif. Man traut sich wieder was.
Auch Remos setzt wieder auf Marktsegmentierung sowohl in geografischer Hinsicht als auch hinsichtlich der Zielgruppen. Die Idee, man könne mit einem Produkt die ganze Welt und alle Kunden bedienen kann nicht erfolgreich sein.
Luxussteuer für private Flugzeughalter in Italien und für Gastflüge aus dem Ausland
aus dem Newletter der AOPA:
—schnipp
Italien stranguliert die Allgemeine Luftfahrt mit neuer Luxussteuer
– Vorsicht bei Flügen nach Italien
Die Meldung der IAOPA von Beginn dieser Woche hat uns alle geschockt: Das italienische Parlament hat angesichts der aktuellen Haushaltskrise eine Luxus-Steuer eingeführt, die für Autos mit mehr als 250 PS, Boote von über 10m Länge und auch für alle private Flugzeuge gelten soll. Die Steuer soll gewichtsabhängig und jährlich erhoben werden, angefangen von 1,50 € pro kg für Flugzeuge unter 1.000 kg MTOW, bis hin zu 7,55 € pro kg für Flugzeuge mit einem MTOW über 10.000 kg. Hubschrauber zahlen den doppelten Steuersatz. Diese Steuer wird sich nicht nur dramatisch negativ auf die ohnehin schon notleidende Allgemeine Luftfahrt in Italien auswirken, sondern sie wird auch alle anderen Flugzeugbetreiber treffen, sobald sie mit ihrem Flugzeug für mehr als 48 Stunden nach Italien kommen.
So wird nicht nur ein Besuch in Italien von mehr als 2 Tagen immens teuer, denn eine Cessna 172 müsste mit 2.750 € versteuert werden, auch schon die Durchreise wird gefährlich: Ein wetterbedingter längerer Aufenthalt, ein technisches Problem oder ein Streik der Flugsicherung, und schon würde für den Flugzeugbetreiber eine Rechnung von mehreren tausend Euro fällig.Massimo Levy von der AOPA-Italien sagt: “Es sieht so aus, als wollte man die Allgemeine Luftfahrt in Italien wirklich kaputt machen. Können Sie sich vorstellen, dass ein ausländischer Flugtourist für ein langes Wochenende in Italien mit einer Cirrus SR22 satte 3.855 € bezahlt? Oder dass ein Geschäftsmann, der aus den USA kommt, mit seiner Cessna Citation Sovereign 103.767,20 € an Steuer entrichtet? Wir wissen nicht, wie es weiter gehen soll. Vielleicht sind wir wirklich am Ende der Straße angekommen.”
Die AOPA-Italien hat mit einer Vielzahl von Politikern gesprochen und dabei klar gemacht, dass auch die Flugzeugeigentümer sich in einer Zeit großer finanziellen Probleme in Italien einer Unterstützung des Staates nicht verweigern wollen, dass aber solch eine exzessive Steuer die gesamte Branche schwer beschädigen würde, was wiederum zu einem nochmals niedrigeren Steuereinkommen führen würde. Politische Versprechungen, doch noch Erleichterungen einzuführen, haben noch zu nichts geführt. Die neue Steuer auf diverse Produkte wird eingeführt im Rahmen eines großen Maßnahmenpakets mit dem Namen “Rettet Italien”, das auch eine Erhöhung des Rentenalters um fünf Jahre vorsieht.
Fluglinien, Lufttaxis und Aerial-Work sind von der Steuer ausgenommen, genauso wie Staatsflugzeuge und Militärmaschinen. Für alle anderen gelten jährlich folgende Steuersätze:
Bis 1,000 kg MTOW = 1,50 € per kg
Bis 2,000 kg MTOW = 2,50 € per kg
Bis 4,000 kg MTOW = 4,25 € per kg
Bis 6,000 kg MTOW = 5,75 € per kg
Bis 8,000 kg MTOW = 6,65 € per kg
Bis 10,000 kg MTOW = 7,10 € per kg
Bis 10,000 kg MTOW = 7,55 € per kg
Helikopter müssen das Doppelte dieses Gewichtsbetrages entrichten. Segelflugzeuge, Motorsegler, Ballone und Gyrocopter zahlen einen Fixbetrag von 450 € pro Jahr.
Die europäischen AOPAs werden sich mit dieser Steuer sicherlich nicht abfinden. Zum einen wäre sie eine Katastrophe für unsere italienischen Freunde, deren Flugzeuge sich kaum noch bezahlen lassen würden. Zum anderen müsste man Italien von der Liste der Flugziele sicherlich komplett streichen. Außerdem droht aber auch ein Dominoeffekt, wenn sich andere Länder von dem italienischen Beispiel inspirieren lassen und diese neue Steuer im “Copy and Paste” Verfahren übernehmen.
Aber auch für Italien ist unter dem Strich allenfalls nur kurzfristig eine Einnahmensteigerung durch die Steuer selbst zu erwarten, danach kommt der Bumerangeffekt: Keine Einnahmen mehr durch den Verkauf von Sprit, keine Umsätze mehr auf den Flugplätzen durch Landegebühren, durch den Verkauf von Dienstleistungen, Werkstätten. Der Tourismus wird erlahmen.
Die Lage ist sicherlich schwierig, aber nicht hoffnungslos: Es gibt durchaus Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Steuer. Denn Artikel 15 des Chicagoer Abkommens der internationalen Luftfahrtorganisation ICAO besagt:
“Die Vertragsstaaten erheben keine Gebühren, Taxen oder sonstigen Abgaben für ihr Hoheitsgebiet lediglich für das Recht der Durchreise, Einreise oder Ausreise eines Luftfahrzeugs eines Vertragsstaats oder der an Bord befindlichen Personen oder Güter.”
Wenn die Durchreise eines Flugzeuges nicht schon nach 48 Stunden als beendet erklärt werden kann, was nicht anzunehmen ist, dann verstößt Italien mit seiner Steuer fundamental gegen eines der grundlegenden juristischen Prinzipien der internationalen Zivilluftfahrt.
Als im letzten Jahr in Österreich eine neue Abgabe für Flugzeugpassagiere verabschiedet wurde, ist es durch einen massiven Protest auf nationaler und europäischer Ebene doch noch gelungen, die Finanzbehörden Österreichs von der Unsinnigkeit dieses Vorhabens zu überzeugen und zumindest die Regelung für Flugzeuge unter 2.000 kg auszusetzen.
Wir sind derzeit in der Abstimmung mit unseren italienischen Kollegen, um auch in diesem Fall eine großangelegte Mailing- oder noch besser Faxaktion zu starten. Wir stimmen aktuell noch die Mustertexte ab und identifizieren die geeigneten Empfänger für den Protest.
— schnapp
Zur Erinnerung
1999 wurde in Deutschland bereits die Einführung einer “VFR Vingette” zur Abdeckung der Kosten der Verwaltung des unteren Luftraums erwogen. In Rede war damals eine Jahresgebühr von 7000 DM je LFZ. 2002 war diese Idee dann zu den Akten gelegt. Es wurde eine neue Gebührenordnung für Leistungen des DWD und der DFS eingeführt. Das wäre nicht weit von den italienischen Vorstellungen entfernt gewesen.
Die Gefahr ist schon, dass dieses Beispiel dann auch in anderen Ländern kopiert wird. Am Beispiel des Drohnenvorhabens sieht man, dass es äusserst attraktiv scheint, den unteren “Luftraum G” einer kommerziellen Nutzung zuzuführen und dann gebührentechnisch zu erschliessen. Daß nicht kommerzieller Luftsport dabei den Kürzeren ziehen wird, ist beinahe selbstverständlich.
Wir wünschen allen Fliegerkollegen ein gutes Neues Jahr.
Möge der Wettergott gnädig sein, das Medical gültig und der berufliche Terminkalender passende Fluggelegenheiten zulassen.
Am Freitag, 6. Januar ist Stammtisch in Kückhoven – Bitte nehmt die Gelegenheit zum Gedankenaustausch wahr.
Es grüsst Eure Flugschule
Monika und Ulli
Wesentliche Änderungen des Luftverkehrs im Handstreich
Sollten diese Gesetzesänderungen einfach ohne Debatte und ohne Beteiligung der Allgemeinen Luftfahrt beschlossen werden, dann droht uns eine neue ernsthafte Gefahr. Mein Eindruck ist, dass sich alle Verbände von AOPA, DAeC und DULV im Tiefschlaf befinden.
Nachtrag:
Hier der Link zum Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Neues aus dem Hause Comco
Die C52 , eine Weiterentwicklung der C42B – war als erster Entwurf auf der Aero 2011 zu sehen. Das Projekt macht Fortschritte und Comco hat sich entschlossen, entgegen der ursprünglichen Planung an der Aero 2012 teilzunehmen. Schwerpunkt wird die Vorstellung des fertiggestellten Produkts sein.
Wesentliche Änderungen betreffen:
das Fahrwerk – nunmehr als Schwingfahrwerk ohne Abstrebungen ausgeführt;
den Motorträger – nunmehr als Rundrahmen ausgeführt und besser schwingungsentkoppelt;
diverse kleinere Verbesserungen, z.B. Lithiumbatterie, Sicherungsautomaten , sowie eine grosse Auswahl an Instrumentierungen von Classic bis High Tech;
Tragflächen und Leitwerke.
Wie von der C42B bekannt gibt es drei Rumpfausführungen: GFK, Honeycomb und CFK mit verschiedenen Massen.
Die Tragfläche gibt es als bespannte Fläche oder als beplankte Kunststofffläche.
Das Leitwerk gibt es abgestrebt und bespannt oder als Pendelleitwerk in Kunststoffausführung.
Insgesamt ergibt sich so eine grosse Bandbreite, die durch das Produkt abgedeckt wird.
Sobald wir Gelegenheit hatten das Flugzeug zu fliegen werden wir weiter informieren.
Neu bei PC-Met
Der DWD bietet Cross-Sections in www.flugwetter.de unter der Rubrik „Wetterkarten Allgemeine Luftfahrt “ an.
Entlang vordefinierten Routen durch ganz Zentraleuropa erhalten Sie einen schnellen Überblick über die vertikale und horizontale Wolkenverteilung der Atmosphäre sowie die vertikale Wind- und Temperaturverteilung vom Boden bis FL 240. Die Vorhersagen werden zweimal pro Tag neu berechnet und stehen normalerweise gegen 5:45 UTC und 17:45 UTC für die Flugplanung zur Verfügung. Eine Beschreibung und weitergehende Informationen finden Sie in der „Hilfe zu Cross-Sections“ in der Navigationsleiste.
Zur Verantwortung des Startleiters
Nicht nur die Unfallverursacher wurden strafrechtlich belangt – auch der Startleiter des Info-Platzes Bremgarten wurde mit
der eigentlich geringen Summe von 7500 Euro belangt.
Das mögen sich alle hinter die Ohren schreiben, die immer glauben, der Startleiterdienst sei ” easy going ”
