Archiv für Mai 2013

Medical nach den neuen EASA Regeln

Selten ist eine Änderung in den Bedingungen so schlecht kommuniziert worden. Mit Einführung der neuen Lizenzen zum 8.4.2013
ist das Chaos komplett. Die meisten Internetseiten zu diesem Thema stellen noch die Situation nach den alten Regelungen dar – sind also inzwischen überholt.

Es gibt nunmehr 3 Medical Klassen : Klasse 1, Klasse 2 und Klasse LAPL
Für Luftsportgeräte ist nach wie vor die Klasse 2 zuständig.

Hier haben sich jedoch die Gültigkeitszeiträume ( stillschweigend ) verändert:
Für die Altersgruppe 50-60 ist jetzt die Gültigkeit nur noch 1 Jahr ( früher 2 Jahre ).
Wenn Sie also zwischen 50 und 60 Jahre alt sind und demnächst eine Verlängerung brauchen, werden Sie eine Überraschung erleben.
Auch kann man sich nicht bei einer Untersuchung mit mit Ende 49 nochmal 2 Jahre ergattern. Auch hier ist ein Riegel eingebaut worden.

Eine Übersicht geben diese “frischen” Seiten nach MED.A.45

http://www.rudolf-fischl.de/DMedical.htm
und
http://www.rudolf-fischl.de/jarfcl3.htm

Es ist angestrebt die einfacheren Bedingungen nach Klasse LAPL mit 2 jähriger Gültigkeit in dieser Altersgruppe für UL-Piloten
anzuwenden. Dieses ist aber bis jetzt nicht umgesetzt. Ausserdem steht zu befürchten, dass damit auch Einschränkungen analog der LAPL Lizenz verbunden werden.

So kann man nur jedem Klasse 2 Inhaber raten, bei anstehenden Verlängerungen bei der Klasse 2 zu bleiben, auch wenn damit ein Nachteil im Hinblick auf die Gültigkeit verbunden ist.

Fliegerarzt: Vorsicht bei Verlängerungsuntersuchungen

Manche Fliegerärzte sind der Meinung, für UL sei nun das neue EASA-FCL3 Medical Klasse “LAPL” ausreichend. Dem ist nicht so. Es ist zwar eine Änderung der LuftPersV angestrebt, diese ist aber noch nicht erfolgt. Bis dahin ist nach wie vor das Klasse 2 Medical notwendig.

Schülertreffen und Grillparty zum 1. Mai