SERA kommt am 5.Dezember
Im Rahmen der europäischen Luftraumharmonisierung treten am 5.12.2014 zahlreiche Änderungen in Kraft.
Die DFS hat die bislang bekannten NFLs zusammengestellt:
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Customer%20Relations/SERA/
Wesentlicher Punkt ist, dass der bisherige Luftraum “F” entfällt und durch eine RMZ Radio Mandantory Zone ersetzt wird.
In unserer unmitelbaren Nachbarschaft haben wir keine solchen Lufträume, dennoch um Lektüre wird gebeten.
Nächste Deutsche Meisterschaft im UL-Fliegen in Weilerswist
26. UL-DM 2015
Der Austragungsort für die nächste Deutsche Meisterschaft im UL-Fliegen steht fest. Alle Interessierten sind eingeladen, vom 14. bis 17. Mai nach Weilerswist zu kommen. Örtlicher Ausrichter ist die Ultraleicht-Fluggruppe “Nordeifel” e.V. Organisiert wird die Meisterschaft wie immer von Wettbewerbsleiter Michael Kania, Eva Kania, Ernst Graf und Robert Mair. Informationen zum Fluggelände zwischen Bon und Köln in der Nordeifel gibt es hier: www.ul-weilerswist.de
Die Ausschreibung mit den genauen Regelungen wird es demnächst auf der Webseite des DULV zum herunterladen geben. Weitere Informationen folgen.
Neues von REMOS
Damit geht Remos wohl als Anbieter von Luftsportgeräten verloren.
Über den neuen Investor schrieb die ZEIT 2013:
http://www.zeit.de/2013/35/ruestungsindustrie-kleinwaffenhersteller-heckler-koch
ROTAX Servicebulletin erschienen
Zum Problem der Vergaserschwimmer hat Rotax veröffentlicht:
SB-912-065 UL_914-046 UL_german
Insolvenzverfahren für REMOS gestern eröffnet
http://www.nordkurier.de/pasewalk/flugzeugbauer-in-schweren-turbulenzen-0610187210.html
701 IN 208/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
REMOS Aircraft GmbH Flugzeugbau, Franzfelde 31, 17309 Pasewalk, vertreten durch den
Geschäftsführer Michael Bauer
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg, Register-Nr.: HRB 6788
- Schuldnerin -1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.10.2014 um
07.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen
Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg
Telefon: 040 226677
Telefax: 040 22667888
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis
zum 14.11.2014 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders
Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung
Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung)
InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt aufWochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/GebäudeMontag, 15.12.2014
14:00 Uhr
Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 – 18, Amtsgericht NeubrandenburgHinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt aufWochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/GebäudeMontag, 15.12.2014
14:00 Uhr
Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 – 18, Amtsgericht NeubrandenburgHinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§
28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Der Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung wird abgelehnt.Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 – 18
17033 Neubrandenburgeinzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.Amtsgericht Neubrandenburg – Insolvenzgericht – 01.10.2014
SICHERHEITSMITTEILUNG – DRINGEND
Jetzt hat der DULV eine Sicherheitsmitteilung zu dem Problem überlaufender Vergaser herausgegeben.
Wir hatten bei unserer D-MPHV auf einer Seite dieses Problem und es sind weitere Fälle bekannt.
Es wird dringend die Überprüfung der Schwimmerkammern gerade auch bei jungen Flugzeugen angeraten
Untersuchungsbericht der BFU veröffentlicht
Der Bericht zum Flugunfall der MCR01 nahe Kückhoven ist veröffentlicht
Sven Heisig verabschiedet sich
Gestern war unser langjähriges Vereinsmitglied Sven zum Abschiedsbesuch bei uns. Er verlässt den Verein mit seiner RANS. Nach Ende seiner Berufstätigkeit wird er ehrenamtlich für den Deutschen Entwicklungsdienst DED nach Afganistan reisen und die deutschen Aufbauprojekte unterstützen.
Wir wünschen alles Gute und Erfolg bei dieser sicher nicht ungefährlichen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe.
Zukunftsweisende Neuentwicklung ?
Pipstrel hat anlässlich der Messe in Blois am kommenden Wochenende eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Das Konzept klingt überzeugend. Die dort angegebene Batteriekapazität entspricht der meines Elektro-Smart. Das beschriebene Szenario von einer Stunde Platzrundenbetrieb bei Ausnutzen der Rekuperation im Bremsbetrieb halte ich für durchaus realistisch. Spannend wird die Frage, wie die Gewichtssituation ist und wie sich die Zulassungsprozeduren darstellen.
Anders als beim Benzinmotor gibt es keinen Gewichtsunterschied zwischen vollem und leerem “Tank”. Der Begriff der Leermasse verliert seinen Sinn. die Treibstoffmenge kann durch den Piloten nicht mehr zur Gewichtsoptimierung disponiert werden.



