Änderung der LuftPersV in Sicht

Die Änderung der LuftPersV ist ein Gesetzesvorhaben, das sich schon sehr lange hinzieht.

Viele Hoffungen wurden immer wieder hineininterpretiert und am Ende verworfen.
Am 7. 11. hat nun der Bundesrat einem Gesetzentwurf zugestimmt. Die Länder haben in diesem Thema eine bedeutende Stimme und haben leider viele aus unserer Sicht sinnvollen Vorschläge abgelehnt.

Die Verordnung wird in Kürze veröffentlicht und wird damit wirksam.

Einzelheiten zur Bundesratssitzung: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/927/tagesordnung-927.html?cms_topNr=43#top-43

Eine lesbare Zusammenfassung des Ergebnisses bringt der Aerokurier.

Der DAeC macht auf eine wichtige ärgerliche Neuregelung aufmerksam:

Aufgepasst: Keine Karenzzeit

Der Bundesrat hat am 7. November die neue LuftPersV verabschiedet. Danach gilt unter anderem, dass die Karenzzeit für abgelaufenen Sprachberechtigungen entfällt.

Das bedeutet: Wer das Ablaufdatum seines Sprachlevels auch nur um einen Tag überschreitet, der muss eine Erstprüfung ablegen! Nach der alten Vorschrift durften Piloten innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf mit einer Wiederholungsprüfung die Berechtigung verlängern. Die neue LuftPersV tritt voraussichtlich noch im Dezember 2014 in Kraft.

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