Noch ein bedenkenswertes Urteil
Das ist eine alte Geschichte aus Juni 2012, die nunmehr den juristischen Abschluss findet:
Unklar bleibt, wer denn nun Luftfrachtführer war. Flog der Pilot im Auftrag der Flugschule oder auf eigene Rechnung und Risiko als Charterkunde der Flugschule?
Diese Frage lässt der Artikel unbeantwortet und auch der BFU Bericht formuliert das nicht klar:
Hier hat sich jedenfalls die Interessenlage des Flugunternehmens gegen den (Gefälligkeits – ) piloten durchgesetzt. Offenbar hatte das Fluggerät keine wirksame Versicherungsdeckung.